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   BVerwG, 12.07.1973 - V ER 233.73   

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BVerwG, 12.07.1973 - V ER 233.73 (https://dejure.org/1973,7357)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1973 - V ER 233.73 (https://dejure.org/1973,7357)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1973 - V ER 233.73 (https://dejure.org/1973,7357)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.05.1968 - V C 115.67

    Verweisung eines Kriegsbeschädigten auf Operation im Rahmen der

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1973 - V ER 233.73
    Dieser Grundsatz gilt nicht nur im Bereich der Sozialhilfe (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1972 - BVerwG V ER 233.72 -), sondern auch im Bereich der Kriegsopferfürsorge, da auch für sie der Grundsatz der Subsidiarität gilt (BVerwGE 29, 346).
  • BVerwG, 26.06.1972 - V ER 233.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1973 - V ER 233.73
    Dieser Grundsatz gilt nicht nur im Bereich der Sozialhilfe (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1972 - BVerwG V ER 233.72 -), sondern auch im Bereich der Kriegsopferfürsorge, da auch für sie der Grundsatz der Subsidiarität gilt (BVerwGE 29, 346).
  • BVerwG, 06.12.1991 - 5 B 127.90

    Verfassungswidrigkeit der §§ 130 a, b Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) -

    Bereits unter der Geltung des früheren Armenrechts hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß zur Durchführung eines Rechtsstreits regelmäßig Mittel der Sozialhilfe nicht in Anspruch genommen werden können (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1971 - BVerwG 5 ER 258.71 -, vom 26. Juni 1972 - BVerwG 5 ER 233.72 - sowie vom 12. Juli 1973 - BVerwG 5 ER 233.73 -).
  • BVerwG, 08.07.1992 - 5 B 111.92

    Übernahme von Prozesskosten im Rahmen der Sozialhilfe - Gleichstellung des

    Bereits unter der Geltung des früheren Armenrechts hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß zur Durchführung eines Rechtsstreits regelmäßig Mittel der Sozialhilfe nicht in Anspruch genommen werden können (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1971 - BVerwG 5 ER 258.71 -, vom 26. Juni 1972 - BVerwG 5 ER 233.72 - sowie vom 12. Juli 1973 - BVerwG 5 ER 233.73 -).
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